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Die Odenwald-Apotheke informiert
2004 - Was ändert sich für Sie in der Apotheke?
Neue Serviceleistungen in Ihrer Odenwald-Apotheke!
Für das nächste Jahr hat die Bundesregierung zum Teil tiefgreifende Veränderungen in den Sozialsystemen vorgesehen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die zusätzlichen finanziellen Belastungen und Streichungen in der Apotheke. Gleichzeitig zeigen wir - das Team von der Odenwald - Apotheke - Ihnen Wege auf, wie Sie die Einschnitte abmildern können.

Durch zusätzliche finanzielle Belastungen will die Bundesregierung Ihre Milliardenlöcher stopfen. Für den Apothekenbereich sind drei zum Teil sehr gravierende Einschnitte vorgesehen:

  • Es wird für 2004 erstmals keine Befreiungen von der Rezeptgebühr mehr geben. Bezahlen müssen alle, auch Sozialhilfeempfänger. Befreiungsausweise, die bis 2004 ausgestellt sind , werden die Gültigkeit verlieren. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse. Ausgenommen sind Kinder bis 18 Jahre. Diese sind weiterhin von der Rezeptgebühr befreit. Den Weg, wie Sie trotzdem wieder eine Befreiung erwerben können, zeigen wir Ihnen später auf.
  • Die Zuzahlung für Arzneimittel steigt drastisch an. So ist eine Staffelung  von 5,00 € bis 10,00 € vorgesehen. Näheres erfahren Sie unter www.aponet.de. Ihre Apotheke, die die Gebühren für die Krankenkassen eintreiben muss, sieht von dem vielen Geld nicht einen Cent. 
  • Ab April 2004 endet eine Übergangszeit für apothekenpflichtige Arzneimittel. Die sollen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr oder nur noch in begründeten Ausnahmenfälle verordnet werden können. Gerade dieses Gesetz entbehrt jeglicher rationalen Grundlage. So werden Ihnen gut erprobte und gut verträgliche Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen vorenthalten.
  • Über die Änderungen, die den Arzt betreffen, können Sie sich auf der Informationsveranstaltung am 07.01.2004 des Deutschen Diabetiker Bundes informieren.

Was können Sie tun, um diese finanziellen Belastungen ein wenig abzumildern? 

Bei chronisch Erkrankten hat der Gesetzgeber eine 1% Belastungsgrenze vorgesehen. Das bedeutet für Sie, wenn Sie 1% von Ihrem Bruttoeinkommen an Rezeptgebühren bezahlt haben, erhalten Sie für das restliche Jahr wieder eine Rezeptgebührenbefreiung von Ihrer Krankenkasse. Die Quittungen aus der Apotheke müssen aber bestimmte rechtliche Vorraussetzungen enthalten, damit diese von den Krankenkassen anerkannt werden. Die Odenwald - Apotheke bietet Ihnen an, diese Quittungen für Sie mit einer Kundenkarte zu sammeln. Dadurch erfüllen Sie auf jeden Fall die gesetzlichen Auflagen. Diese Kundenkarte bietet Ihnen aber noch viele weiter Vorteile. Informieren Sie sich auf unserer Internetseite Kundenkarte.

Sparen Sie Geld mit unserer Kundenkarte. Mit der Kundenkarte erhalten Sie auf alle Artikel, die nicht der gesetzlichen Preisbindung und der Apothekenpflicht unterliegen, einen 2%igen Einkaufsrabatt. Sie erhalten den Rabatt bar und sofort beim Einkauf. 

Zusätzlich bieten wir ab Januar 2004 für unsere Kunden einen kostenlosen Botendienst an. Gleichzeitig wird zusammen mit der Barmer Ersatzkasse eine häusliche Betreuung durch uns eingerichtet.


Informieren Sie sich und nutzen Sie die Vorteile Ihrer Odenwald-Apotheke!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Odenwald-Apotheke  Clemens Merl  Lange-Rötterstr. 26 
68167 Mannheim-Neckarstadt  Tel. 0621/333434  Fax: 0621/33939807
Impressum
Letzte Änderung: 20.03.04