Haben Sie weitere Fragen zur Verblisterung, die hier nicht beantwortet wurden? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Sind wir überhaupt verpflichtet, Erste-Hilfe-Material bereitzuhalten?
Ja. Arbeitgeber müssen nach Arbeitsschutzrecht (u. a. ASR A4.3 und DGUV Vorschrift 1) Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge bereithalten, gut erreichbar lagern und einsatzbereit halten. Art und Anzahl richten sich nach Betriebsgröße und Branche – dazu beraten wir Sie gerne konkret.
Wie oft müssen die Kästen geprüft werden?
Sterile Materialien haben Verfallsdaten, und entnommene Produkte müssen ersetzt werden – empfohlen ist deshalb eine regelmäßige Kontrolle, mindestens einmal jährlich. Genau die übernehmen wir automatisch für Sie, auf Wunsch auch halbjährlich.
Was kostet der Service?
Die Prüfung wird pro Besuch abgerechnet, gestaffelt nach Anzahl der Kästen (siehe Preistabelle), zuzüglich der ersetzten Produkte. Anfahrtskosten berechnen wir nicht. Bei Selbstabholung in einer unserer Apotheken entfallen die Bestückungskosten vor Ort.
Wir haben mehr als 20 Kästen an mehreren Standorten – geht das?
Genau dafür sind wir aufgestellt. Ab 20 Kästen erstellen wir ein individuelles Angebot mit einem Ablauf, der zu Ihren Standorten passt – inklusive fester Ansprechpartnerin und zentraler Abrechnung.